Ruhestörende Haus- und Gartenarbeiten

Um unnötigen Ärger zu vermeiden, bitten wir alle Gartler auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und stärkeren Lärm verursachende Arbeiten nur in folgende Zeiten durchzuführen:
Montag bis Freitag - von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 19.00 Uhr;
am Samstag - von 8.00 bis 12.00 Uhr
und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
An Sonn- und Feiertagen sind derartige Haus- und Gartenarbeiten gesetzlich verboten.
Diese Ruhezeiten gelten aber nicht für gewerbliche Arbeiten (z.B. Baustellen oder Gewerbebetriebe).
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