Gestattungen für den vorübergehenden Alkoholausschank im Rahmen von Veranstaltungen nach §12 GastG ab 01.06.2025
Gestattungen nach §12 GastG für den vorübergehenden Ausschank alkoholischer Getränke im Rahmen von Veranstaltungen, (wie z. B. Grillfest, Sommerfest, o. Ä.), gelten ab 01.06.2025 als erteilt, wenn die Gemeinde innerhalb von zwei Wochen ab dem Vorliegen aller erforderlichen Unterlagen (siehe unten) keinen vertieften Prüfungsbedarf sieht.
Die schriftliche Anzeige der Veranstaltung ist zwingend erforderlich.
Folgende Unterlagen sind zusammen mit dem Antrag zu übermitteln:
• Angabe des Namens und des Vornamens mit ladungsfähiger Anschrift
• Angabe des Orts und Zeitraums der Ausübung des Gaststättengewerbes
• Angabe der zur Verabreichung vorgesehener Speisen und Getränke
Nutzen Sie für die Anzeige der Veranstaltung am besten den Link des BayernPortals: Gaststättenrechtliche Gestattung; Beantragung - BayernPortal – oder senden Sie uns eine E-Mail an: ordnungsamt@vg.woerth-isar.de mit den notwendigen Unterlagen.
Sieht die Gemeinde keinen vertieften Prüfungsbedarf, da es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen handelt, die in den Vorjahren ohne behördliche Beanstandung durchgeführt wurde, so gilt die Gestattung nach zwei Wochen als erteilt.
Die Genehmigungsfiktion ist kostenfrei – für den Antragssteller entstehen somit keine Kosten.