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Schöffenwahl 2023

    Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richter und Richterinnen, die für eine Amtsperiode von jeweils 5 Jahren gewählt werden. Die Schöffinnen und Schöffen unterstützen während ihrer Amtsperiode die hauptamtlichen Richter und Richterinnen an den Strafkammern der Landgerichte und an den Amtsgerichten.

    Die nächste Schöffenwahl findet im Jahr 2023 statt; die Amtsperiode dauert vom 01.01.2024 bis 31.12.2028. Gewählte Schöffen werden vom Gericht benachrichtigt.

    Interesse am Schöffenamt?

    Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2024 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sind. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, welche die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

    Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter www.justiz.bayern.de/service/schoeffen.

    Mit dem untenstehenden Bewerbungsformular können Sie sich für das Schöffenamt bewerben. Bitte reichen Sie das ausgefüllte Formblatt bis spätestens 27.03.2023 bei der Verwaltungsgemeinschaft Wörth a.d.Isar, Am Kellerberg 2 A, 84109 Wörth a.d.Isar oder per e-mail an birgit.wittmann@vg.woerth-isar.de ein. Für weitere Auskünfte stehen wir unter der Tel. Nr. 08702/9401-12 gerne zur Verfügung.

    Wenn Sie sich für das Amt des Jugendschöffen interessieren, senden Sie Ihre Bewerbung mit dem untenstehenden Bewerbungsformular direkt an das Landratsamt Landshut, Jugendamt. Nähere Auskünfte hierzu: Jugendschöffen gesucht | Landkreis Landshut (landkreis-landshut.de)

    - Broschüre Bayerisches Staatsministerium Justiz
    - Bewerbungsformular Erwachsenenschöffen
    - Bewerbungsformular Jugendschöffen

     

     

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