Keinem Genehmigungsfreistellungsverfahren bedürfen Wohnbauvorhaben im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, wenn
Der Bauantrag ist bei der Gemeindeverwaltung mit folgenden Unterlagen einzureichen:
Antragsformular (vollständig ausgefüllt, insbesondere auch Anschriften der Nachbarn, die nicht unterschrieben haben)
Baubeschreibung (vollständig ausgefüllt)
Baustatistik (vollständig ausgefüllt)
Amtlicher Lageplan (M. 1 : 1000) Kopie des Lageplans (M. 1 : 1000) 4-fach mit - Darstellung des Bauvorhabens
Unterschrift des Antragsstellers und des Entwurfsverfassers auf Antrag/Lageplan/Bauzeichnung
Unterschrift der Nachbarn auf Lageplan/Bauzeichnung
Die Bauleitplanung ist da wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Ihre Bestandteile sind Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Der Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan) enthält die rechtsverbindliche, detaillierten Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und wird von der Gemeinde für räumliche Teilbereiche als Satzung beschlossen. Unter nachstehendem Link finden Sie die in Wörth a.d. Isar geltenden Bebauungspläne
Gemeinde Wörth a.d. Isar: