ohne Biotonne | mtl. | mit Biotonne | mtl. |
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80 Ltr. Tonne | 10,70€ | 80 Ltr. Tonne | 15,10 |
120 Ltr. Tonne | 16,10€ | 120 Ltr. Tonne | 22,70 € |
240 Ltr. Tonne | 32,20€ | 240 Ltr. Tonne | 45,50 € |
1.100 Ltr. Container | 125,80€ | 1.100 Ltr. Container | 183,40 € |
Tonne | pro Monat | im Quartal | im Jahr |
80 l ohne Bio | 13,20 € | 39,60 € | 158,40 € |
80 l mit Bio | 17,60 € | 52,80 € | 211,20 € |
120 l ohne Bio | 19,80 € | 59,40 € | 237,60 € |
120 l mit Bio | 26,40 € | 79,20 € | 316,80 € |
240 l ohne Bio | 39,60 € | 118,80 € | 475,20 € |
240 l mit Bio | 52,90 € | 158,70 € | 634,80 € |
1,1 m³ ohne Bio | 162,00 € | 486,00 € | 1.944 € |
1,1 m³ mit Bio | 219,60 € | 658,80 € | 2.635 € |
2. Papiercontainer | 20,00 € | 60,00 € | 240,00 € |
2. Paiertonne | 3,00 € | 9,00 € | 36,00 € |
Für 1-Personen-Haushalte besteht die Möglichkeit der Verwendung von Müllsäcken anstatt einer Mülltonne. Mindestabnahme pro Jahr sind 12 Restmüllsäcke.
Folgende Gebühren fallen an bis 31.12.2020
12 Müllsäcke mit Biotonne 48,00 €/Jahr
12 Müllsäcke ohne Biotonne 38,40 €/Jahr
12 Müllsäcke mit Papiertonne 55,20 €/Jahr
12 Müllsäcke mit Bio mit Papier 60,00 €/Jahr
Folgende Gebühren fallen an ab 01.01.2021
12 Müllsäcke mit Biotonne 66,00 €/Jahr
12 Müllsäcke ohne Biotonne 54,00 €/Jahr
12 Müllsäcke mit Papiertonne 72,00 €/Jahr
12 Müllsäcke mit Bio mit Papier 84,00 €/Jahr
25 Müllsäcke mit Bio 137,50 €/Jahr
25 Müllsäcke ohne Bio 112,50 €/Jahr
25 Müllsäcke mit Papiertonne 150,00 €/Jahr
25 Müllsäcke mit Bio mit Papier 175,00 €/Jahr
1 Müllsack Stück 3,00 €
Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!
Den Müllabfuhrplan finden Sie hier.
Mehr Info: rosina.hopfensperger@vg.woerth-isar.de,
Bezeichung | Gültigkeit | Kosten: | Gebühr: | GESAMT: |
Jugendfischereischein | 10. - 18. Lebensjahr | 10,00 € | 5,00 € | 15,00 € |
Jahresfischereischein
Dieser Fischereischein ist in Bayern zwingend vorgeschrieben. Mit nur einem ausländischen Fischereischein darf der Fischfang nicht ausgeübt werden !!! Aufgrund der Vorlage eines im Ausland gültigen Fischereischeines darf in Bayern kein Erlaubnisschein ausgestellt werden, sondern nur bei Vorlage des Jahresfischereischeines (in Bayern ausgestellt!) | 3 Monate | 15,00€ | 7,50€ | 22,50€ |
Fischereischein auf Lebenszeit * für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab 14. Lj.) | 5 Jahre | 20,00€ | 35,00€ | 55,00€ |
Fischereischein auf Lebenszeit Erstausst: * Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet | 5 Jahre Folgekosten nach 5 Jahre | 40,00€ 40,00€ | 35,00€ 5,00€ | 75,00€ 45,00€ |
Fischereischein auf Lebenszeit * Fischereiabgabe 1x Zahlung | Lebenslang | 32 -300€ s. Tabelle | 35,00€ |
Lebensalter bei Zahlung | Betrag in Euro |
+ 35,- Euro Fischereischeingebühr (Gemeinde) | |
14 - 22 | 300,00 € |
23 - 27 | 288,00 € |
28 - 32 | 256,00 € |
33 - 37 | 224,00 € |
38 - 42 | 192,00 € |
43 - 47 | 160,00 € |
48 - 52 | 128,00 € |
53 - 57 | 96,00 € |
58 - 62 | 64,00 € |
63 - 67 | 32,00 € |
ab 68 | --- |
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
Für den Besuch der Kindertagseinrichtung „Kinderhort“ in der
Buchungszeit 2 - 3 Stunden / Tag : 70,00 €/Monat
Buchungszeit 3 - 4 Stunden / Tag : 77,00 €/Monat
Buchungszeit 4 - 5 Stunden / Tag : 86,00 €/Monat
Buchungszeit 5 - 6 Stunden / Tag : 95,00 €/Monat
Buchungszeit 6 - 7 Stunden / Tag : 104,00 €/Monat
Buchungszeit 7 - 8 Stunden / Tag : 112,00 €/Monat
Buchungszeit 8 - 9 Stunden / Tag : 121,00 €/Monat
Buchungszeit 9 -10 Stunden / Tag : 130,00 €/Monat
Beiträge inkl. 2,00 € Spielgeld und 2,00 € Getränkegeld
Eine Mittagsverpflegung kann wahlweise an 3 Tagen oder
5 Tagen in der Woche für 69,00 € (5-Tage Woche) oder 42,00 € (3-Tage Woche) gebucht werden.
Der Gebührensatz wird insgesamt für 12 Monate erhoben.
Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist (= 15 Jahre) bis 31.12.2020:
Reihengrab (Belegung max. 2 P.) = 225,00 €
Doppelgrab (Belegung max. 4 P.) = 450,00 €
einer Urnenerdgrabstelle = 225,00 €
einer Urnengrabstele (max. 2 Urnen) = 750,00 €
Bei der Erstbelegung eines Familiengrabes ist eine Gebühr von € 92,00
bei der Erstbelegung eines Reihengrabes ist eine Gebühr von € 46,00
zur Deckung der Fundamentkosten zu bezahlen.
Gebühren ab 01.01.2021:
Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist (= 15 Jahre)
a) bei Familiengräbern pro Grabplatz 365,00 €
also für 2 Grabplätze im Familiengrab 730,00 €
und für jeden weiteren 365,00 €
b) bei einem Reiheneinzelgrab (Einzelgrab) 365,00 €
c) bei der Erstbelegung eines Familiengrabes ist eine Gebühr von € 92,00,
bei der Erstbelegung eines Reihengrabes ist eine Gebühr von € 46,00
zur Deckung der Fundamentkosten zu bezahlen.
d) bei einer Urnenerdgrabstelle (identisch Einzelgrab) 365,00 €
e) bei einer Urnenstelengrabstelle (Nische, max. 2 Urnen) 827,00 €
f) bei einer Neubelegung eines Urnenstelengrabes ist eine Gebühr von 203,50 €
zur Deckung der Kosten der Kammerschlußplatte zu bezahlen.
Weitere Gebühren sind in der Friedhofssatzung vorgesehen, u. a. für Fundamentherstellung, Leichenhausbenutzung, Grabmalerrichtung, Verwaltungskosten, etc.
Mehr Info: ursula.drucker@vg.woerth-isar.de
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.
Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.
Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde Wörth a.d. Isar 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Mehr Info: stephan.endler@vg.woerth-isar.de
Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschoßfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.
Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschoßfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m²
ab 01.01.2009
im Mischsystem | im Schmutzwassersystem | ||
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Grundstücksfläche | 1,16 € | Grundstücksfläche | 0,00 € |
Geschoßfläche | 14,57€ | Geschoßfläche | 14,57 |
Mehr Info: stephan.endler@vg.woerth-isar.de
Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € im Mischsystem
Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € im Schmutzwassersystem
Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € mit Regenwasserversickerung
Mehr Info: nicole.oberpriller@vg.woerth-isar.de