Steuern, Gebühren, Beiträge
Im Folgenden bekommen Sie Informationen zu den Steuern, Gebühren und Beiträgen der Gemeinde Wörth a.d.Isar.
-
Hebesätze
- Grundsteuer A 320 %
- Grundsteuer B 320 %
- Gewerbesteuer 360 %
-
Hundesteuer
- für jeden Hund 25,00 €/Jahr
- Kampfhunde 500,00 €/Jahr
Mehr Info: Bianka.Schreiner@woerth-isar.de
-
Müllabfuhr
Müllabfuhrgebühren 2021 (mind. 15 l Müll / Person / Monat) Tonne pro Monat im Quartal im Jahr 80 l ohne Biotonne 13,20 € 39,60 € 158,40 € 80 l mit Biotonne 17,60 € 52,80 € 211,20 € 120 l ohne Biotonne 19,80 € 59,40 € 237,60 € 120 l mit Biotonne 26,40 € 79,20 € 316,80 € 240 l ohne Biotonne 39,60 € 118,80 € 475,20 € 240 l mit Biotonne 52,90 € 158,70 € 634,80 € 1,1 m³ ohne Biotonne 162,00 € 486,00 € 1.944,00 € 1,1 m³ mit Biotonne 219,60 € 658,80 € 2.635,20 € 12 MS (1-P-H) ohne Biotonne 4,50 € 13,50 € 54,00 € 12 MS (1-P-H) mit Biotonne 5,50 € 16,50 € 66,00 € 25 MS (Einö.) ohne Biotonne 4,50 € / St 28,13 € 112,50 € 25 MS (Einö.) mit Biotonne 5,50 € / St 34,38 € 137,50 € 12 MS + Papier ohne Biotonne 6,00 € 18,00 € 72,00 € 12 MS + Papier + Biotonne 7,00 € 21,00 € 84,00 € 25 MS + Papier ohne Biotonne 6,00 € / St 37,50 € 150,00 € 25 MS + Papier + Biotonne 7,00 € / St 43,75 € 175,00 € MS / Stück / Verkauf 3,00 € 2. Papiercontainer 20,00 € 60,00 € 240,00 € 2. Papiertonne 3,00 € 9,00 € 36,00 € Restmüllsäcke für 1-Personen-Haushalte
Für 1-Personen-Haushalte besteht die Möglichkeit der Verwendung von Müllsäcken anstatt einer Mülltonne. Mindestabnahme pro Jahr sind 12 Restmüllsäcke.
Anträge zur Verwendung von Restmüllsäcken können in der Gemeindeverwaltung, Zimmer 3, gestellt werden!
Den Müllabfuhrplan finden Sie hier.
Mehr Info: Bianka.Schreiner@woerth-isar.deDownloads:
-
Fischereischeine
Bezeichnung
Gültigkeit
Kosten
Gebühr
GESAMT
Jugendfischereischein
10. -18. Lebensjahr
10,00 €
5,00 €
15,00 €
Jahresfischreischein nur für Gäste des Landes für 3 Monate. Dieser Fischereischein ist in Bayern zwingend vorgeschrieben. Mit nur einem ausländischen Fischereischein, darf der Fischfang nicht ausgeübt werden!!! Aufgrund der Vorlage eines im Ausland gültigen Fischreischeines, darf in Bayern kein Erlaubnisschein ausgestellt werden, sondern nur bei Vorlage des Jahresfischereischeines (in Bayern ausgestellt!)
3 Monate
15,00 €
7,50 €
22,50 €
Fischereischein auf Lebenszeit
*für Jugendliche mit bestandener Prüfung (ab dem 14. Lj.)
5 Jahre
20,00 €
35,00 €
55,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit
5 Jahre
40,00 €
35,00 €
75,00 €
Erstausstellung
*Fischereiabgabe für 5 Jahre entrichtet
Folgekosten nach 5 Jahren
40,00 €
5,00 €
45,00 €
Fischereischein auf Lebenszeit
* Fischereiabgabe 1 x Zahlung
lebenslang
32 - 300 €
35,00 €
siehe Tab.
Lebensalter bei Zahlung
Betrag in Euro
+ 35,00 € Fischereischeingebühr (Gemeinde)
14 - 22
300,00 €
23 -27
288,00 €
28 - 32
256,00 €
33 - 37
224,00 €
38 - 42
192,00 €
43 - 47
160,00 €
48 - 52
128,00 €
53 -57
96,00 €
58 - 62
64,00 €
63 -67
32,00 €
ab 68
---
-
Kinderhort
Für jeden angefangenen Monat werden folgende Gebühren erhoben:
Für den Besuch der Kindertagseinrichtung „Kinderhort” in der
- Buchungszeit 2-3 Stunden/Tag: 70,00 €/Monat
- Buchungszeit 3-4 Stunden/Tag: 77,00 €/Monat
- Buchungszeit 4-5 Stunden/Tag: 86,00 €/Monat
- Buchungszeit 5-6 Stunden/Tag: 95,00 €/Monat
- Buchungszeit 6-7 Stunden/Tag: 104,00 €/Monat
- Buchungszeit 7-8 Stunden/Tag: 112,00 €/Monat
- Buchungszeit 8-9 Stunden/Tag: 121,00 €/Monat
- Buchungszeit 9-10 Stunden/Tag: 130,00 €/Monat
Beiträge inkl. 2,00 € Spielgeld und 2,00 € Getränkegeld
Eine Mittagsverpflegung kann wahlweise an 3 Tagen oder 5 Tagen in der Woche für 69,00 € (5-Tage Woche) oder 42,00 € (3-Tage Woche) gebucht werden.
Der Gebührensatz wird insgesamt für 12 Monate erhoben.
Mehr Info: katrin.laufer@vg.woerth-isar.de
-
Friedhofgebühren
Die Grabgebühren betragen für die Dauer der Ruhefrist (= 15 Jahre)
a) bei Familiengräbern pro Grabplatz 365,00 €
also für 2 Grabplätze im Familiengrab 730,00 €
und für jeden weiteren 365,00 €b) bei einem Reiheneinzelgrab (Einzelgrab) 365,00 €
c) bei der Erstbelegung eines Familiengrabes ist eine Gebühr von € 92,00,
bei der Erstbelegung eines Reihengrabes ist eine Gebühr von € 46,00
zur Deckung der Fundamentkosten zu bezahlen.d) bei einer Urnenerdgrabstelle (identisch Einzelgrab) 365,00 €
e) bei einer Urnenstelengrabstelle (Nische, max. 2 Urnen) 827,00 €
f) bei einer Neubelegung eines Urnenstelengrabes ist eine Gebühr von 203,50 €
zur Deckung der Kosten der Kammerschlußplatte zu bezahlen.Weitere Gebühren sind in der Friedhofssatzung vorgesehen, u. a. für Fundamentherstellung, Leichenhausbenutzung, Grabmalerrichtung, Verwaltungskosten, etc.
Mehr Info: birgit.wittmann@vg.woerth-isar.de
-
Erschließungsbeitrag
Das Baugesetzbuch schreibt vor, dass von den Eigentümern der Grundstücke, die durch die erstmalige Herstellung von Straßen erschlossen werden und damit Vorteile haben, Erschließungsbeiträge zu erheben sind. Ein Grundstück kann nämlich nur dann ordnungsgemäß baulich genutzt werden, wenn es Anschluss an eine öffentliche Straße hat. Die Erschließung des Grundstücks in anderer Beziehung (Wasserversorgung, Kanal, Strom) ist dagegen nicht Gegenstand des Erschließungsrechts.
Sobald die Gemeinde die Erschließung durchgeführt hat, muss Sie nach dem Gesetz Erschließungsbeiträge erheben.
Vom Erschließungsaufwand übernimmt die Gemeinde 10 % die restlichen 90 % werden auf die Grundstückseigentümer umgelegt.
Mehr Info: stephan.endler@vg.woerth-isar.de
-
Abwasserentsorgung – Herstellungsbeiträge
Einmaliger Beitrag für den erstmaligen Anschluss eines Grundstücks an die gemeindliche Abwasserentsorgung. Bei einem bereits angeschlossenen Grundstück wird bei der Schaffung von zusätzlicher Geschoßfläche ebenfalls wieder ein Beitrag fällig.
Der Beitrag berechnet sich aus der vorhandenen Grundstücks- u. Geschoßfläche (Außenmaß der Gebäude), multipliziert mit dem Satz pro m².
im Mischsystem
- Grundstücksfläche 1,16 € - ab 2022 1,28 €
- Geschossfläche 14,57 € -ab 2022 16,56 €
im Schmutzwassersystem
- Grundstücksfläche 0,00 €
- Geschossfläche 14,57 € - ab 2022 16,56 €
Mehr Info: stephan.endler@vg.woerth-isar.de
-
Kanalbenutzungsgebühren
Ab 01.01.2022 gelten neue Preise und Gebühren für das Abwasser
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,79 € im Mischsystem
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,50 € im Schmutzwassersystem
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):
- bis Qn 2,5 = 31,00 €/Jahr
- bis Qn 6 = 77,00 €/Jahr
- bis Qn 10 = 123,00 €/Jahr
- bis Qn 15 = 193,00 €/Jahr
- bis Qn 40 = 486,00 €/Jahr
- bis Qn 60 = 771,00 €/Jahr
Gebühren gültig bis 31.12.2021
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € im Mischsystem
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € im Schmutzwassersystem
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,25 € mit Regenwasserversickerung
Mehr Info: nicole.oberpriller@vg.woerth-isar.de