Information zum Abwasserbescheid 2022 (Einführung einer verbrauchsunabhängigen Grundgebühr)
Ab dem 01.01.2022 sollen die über Gebühren zu finanzierenden Kosten der Entwässerungseinrichtung nicht mehr ausschließlich über eine verbrauchsabhängige Einleitungsgebühr, sondern zum Teil über eine verbrauchsunabhängige Grundgebühr gedeckt werden. Maßstab für diese Grundgebühr ist die Durchflussmenge (Dauerdurchfluss oder Nenndurchfluss) des verwendeten Wasserzählers. Es handelt sich hierbei nicht um eine zusätzliche Zählergebühr.
Gebühren für Abwasser (Kanal)
Ab 01.01.2022 gelten neue Preise und Gebühren für das Abwasser
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,79 € im Mischsystem
- Preis pro Kubikmeter verbrauchtes Wasser 2,50 € im Schmutzwassersystem
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss (Qn):
- bis Qn 2,5 = 31,00 €/Jahr
- bis Qn 6 = 77,00 €/Jahr
- bis Qn 10 = 123,00 €/Jahr
- bis Qn 15 = 193,00 €/Jahr
- bis Qn 40 = 486,00 €/Jahr
- bis Qn 60 = 771,00 €/Jahr