Sprungziele

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft rät Beitragsbescheid für 2022 aufzubewahren

    Pressemitteilung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau

    Bis Anfang August verschickt die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) die Beitragsbescheide der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft (LBG) für 2022. Im Mitgliedermagazin „LSV kompakt“ und auf ihrer Internetseite www.svlfg.de gibt die SVLFG Informationen zu den Eckpunkten. Auch nachdem der Beitrag bezahlt wurde, empfiehlt die SVLFG, den Bescheid aufzubewahren. Der Beitragsbescheid der LBG wird inzwischen in unterschiedlichen Bereichen als Nachweis der Anmeldung und Mitgliedschaft anerkannt. Das gilt zum Beispiel für den Antrag auf das „grüne Nummernschild“ oder andere Vorteile, die nur für aktive Landwirte bestimmt sind. Seit 2023 wird damit auch der „Aktive Betriebsinhaber“ beim jährlichen Förderantrag nachgewiesen. Allein im Zusammenhang mit den Förderanträgen wurde die SVLFG von den Landwirten in etwa 50.000 Fällen gebeten, den letzten Beitragsbescheid erneut zu übersenden. Nicht selten geschah dies unter Zeitdruck, da das Fristende nahte. Der SVLFG wurde in diesem Zusammenhang zwar keine Aufgabe übertragen, gleichwohl wurden die Wünsche im Interesse der Mitglieder erfüllt. Allerdings wird diese Aufgabe nicht jedes Jahr erneut bewältigt werden können.

    Die SVLFG rät daher, den letzten Beitragsbescheid aufzubewahren oder sich eine Kopie zu machen, wenn dieser zum Beispiel an den Steuerberater gegeben wird. Dann ist der Bescheid für andere Zwecke stets zur Hand. Noch besser ist die Anmeldung zum Versichertenportal „Meine SVLFG“ unter portal.svlfg.de/svlfg-apps/login und die Nutzung des digitalen Postfaches. Auch ältere Dokumente stehen dort zur Verfügung oder können angefordert werden. Dadurch werden der eigene Aufwand sowie der für die Verwaltung verringert und die Verwaltungskosten entlastet.


     
    Alle Nachrichten

    De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

    Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

    Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.